Die Beratungshilfe soll Bürgern mit geringem Einkommen ermöglichen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für die Beratung beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann von den jeweiligen Rechtsantragsstellen bei Ihrem
zuständigen Amtsgericht einen sogenannten Beratungshilfeschein.
Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie Anspruch von dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl beraten zu werden. Diese Beratung kostet Sie grundsätzlich lediglich eine Zuzahlung von einmalig 15,00 €, welche
Sie direkt beim Rechtsanwalt bezahlen.
Weitere Informationen und Merklbätter finden Sie unter dem Punkt Formulare.