Wir geben Ihnen bereits im ersten Gespräch einen Überblick über die vorraussichtlich anfallenden Kosten. Bei offenen Fragen oder Unklarheiten fragen Sie bitte ausdrücklich nach und lassen Sie sich die Höhe und Zusammensetzung der Gebühren ausführlich erklären.
Grundlage für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung auszuhandeln. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.
Im zivil-, verwaltungs-, und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren grundsätzlich nach dem Gegenstandswert. Das RVG sieht hierfür mehrere Gebührenarten vor: Fest- und Rahmengebühren. Die Rahmengebühren sind entweder gegenstandswertabhängig, sogenannte Satzrahmengebühren, oder es werden ein Mindest- und ein Höchstbetrag vorgegeben, sogenannte Betragsrahmengebühren. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle als Anlage zu § 13 RVG zu entnehmen.