Aus dem Arbeitsverhältnis ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlreiche Rechte und Pflichten, die in einer Vielzahl von Gesetzen und durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
konkretisiert werden.
Bei Fragen und Problemen hinsichtlich des Bestehens beziehungsweise der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, bei Kündigungen, Abmahnungen, Abfindungen, Krankheiten, Teilzeit, Mutterschutz,
Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc. steht Ihnen die Kanzlei gern mit rechtlichem Rat zur Seite, auch, um ggf. langwierige und nervenaufreibene Prozesse zu vermeiden.
Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), der eine Ausnahme vom Grundsatz der Kostenpflicht nach § 91 ZPO vorsieht. Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht hat
die obsiegende Partei in erster Instanz keinen Anpruch auf Erstattung ihrer Kosten und diese damit selbst zu tragen.