Die Kanzlei übernimmt die Betreuung und Beratung von überschuldeten/ zahlungsunfähigen Selbstständigen, Unternehmen und Verbrauchern. Vorrangiges Ziel ist dabei die außergerichtliche
Schuldenbereinigung bzw. -regulierung.
Im Rahmen dessen wird gemeinsam mit Ihnen zunächst die aktuelle Vermögens- und Einkommensituation analysiert. Im Anschluss hieran werden die für eine Schuldenbereinigung erforderlichen Maßnahmen
unverzüglich eingeleitet. Dazu gehören u.a. Verhandlungen mit den Gläubigern und die Durchführung von außergerichtlichen Vergleichen.
Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, besteht die Option, über ein Insolvenzverfahren nach Ablauf von max. sechs Jahren eine Restschuldbefreiung zu
erlangen. Mit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 hat der deutsche Gesetzgeber erstmals natürlichen Personen die Möglichkeit eröffnet, sich über ein Insolvenzverfahren vollständig zu
entschulden. Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei die Vorbereitung und Stellung des hierfür erforderlichen Insolvenzantrages und betreut Sie während der gesamten Laufzeit des
Insolvenzverfahrens.
Darüber hinaus bietet die Kanzlei Hilfe bei Problemen mit Insolvenzverwaltern, insbesondere bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen und Inanspruchnahmen,
beispielsweise aus Geschäftsführerhaftung.